Für
Kinder:
Unsere Kindergarten- und Kindertagesstättenkinder
sind ab der Aufnahme in die Tageseinrichtung auf
dem direkten Weg zwischen Elternhaus und der
Tageseinrichtung, auf dem Grundstück der Tages-
einrichtung und im Gebäude, sowie bei Veranstalt-
ungen der Tageseinrichtung außerhalb des Grund-
stückes unfallversichert gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen.
Für
Eltern:
Wenn
Sie als Eltern bei Aktivitäten der Tagesein-
richtung mitarbeiten, sind auch Sie im Rahmen der
privaten Unfall- und Haftpflicht der Kirchengemeinde
ebenfalls unfallversichert - einschließlich der Wege-
unfälle zwischen Wohnung und Tageseinrichtung.
Wegeunfälle müssen Sie uns sofort melden, damit
die Versicherung tätig werden kann.
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