Zusammenarbeit
mit den Eltern
Kinder, die die Beziehung zwischen Erzieherinnen und Eltern als
achtungsvoll und interessiert erleben, können sich wohl und
geborgen fühlen. Dieses Vertrauen ist eine Voraussetzung dafür,
dass unsere Tageseinrichtung, für die Kinder zu einer Ent-
wicklungsfördernden und anregenden Lern- und Erfahrungswelt
wird.
Daher ist Erziehungspartnerschaft das Leitziel für eine gelungene
Kooperation zwischen Eltern und Erzieherinnen. Dieses Ziel
können wir erreichen, indem wir uns füreinander öffnen,
uns
unsere Erziehungsvorstellungen gegenseitig transparent machen
und zum Wohle der uns anvertrauten Kinder kooperieren.
Die Kindertagesstätte versteht sich als offenes Haus und Treff-
punkt für Eltern, die die Möglichkeit bietet, Kontakte zu knüpfen
sowie erzieherische Fragen zu klären. Wir bieten den Eltern:
-
Beratung und Austausch / gegebenenfalls Hausbesuche
- Gemeinsame thematische Elternabende
- Gemeinsame Feste
- Kontakt zu Schulen, Behörden und anderen Einrichtungen
Die Eltern haben folgende Einsichtsmöglichkeiten in
unsere Arbeit:
- Umfangreiches Anmeldegespräch (Konzept und Ordnung)
- Elternnachmittage in den Gruppen zum gegenseitigen
Kennenlernen und
Informieren für die „neuen“ Eltern
- Persönliche Elterngespräche mit den Erzieherinnen
und
/ oder mit der Kindertagesstättenleiterin
- Hospitation (Besuchsmöglichkeit am Vormittag nach
Absprache
mit den Erzieherinnen)
- Elternvollversammlung
- Elternabende
- Rahmenpläne (beschreiben die geplanten Aktivitäten in der
Gruppe
für einen bestimmten Zeitraum)
- Einsicht in die Unterlagen der jährlichen Bildungsdokumentation
Die Eltern haben folgende Einwirkungsmöglichkeiten im Rahmen
der Selbstständigkeit des Trägers, im Gegensatz zu Eltern-
Kind- Initiativ- Kindertagesstätten:
-
durch Vorschläge an die Kindertagesstättenleitung und
Erzieherinnen
oder bei Elternnachmittagen bzw. -abenden
- durch Mitwirkung bei Veranstaltungen
- durch Anregung an den Träger 
- durch Mitarbeit im Elternrat in den gemeinsamen Kindertages-
stättenratssitzungen
wie auch Kindertagesstättenausschuss-
sitzungen
- durch Anregungen über die Elternvertreter und Elternver-
treterinnen
Wir
haben auch Erwartungen an die Eltern:
-
Vorausgehendes Vertrauen in die mit dem Konzept gegebene
pädagogische
Arbeit, die in eigener Verantwortung der
Erzieherinnen
durchgeführt wird
- Bereitschaft, mit den Erzieherinnen in Kontakt zu bleiben
- Kontaktaufnahme bei Unklarheiten oder Fragen 
- Unterstützung von Maßnahmen
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Gestaltung von 
Festen:
Zum Beispiel St. Martin oder Sommerfest
- Teilnahme an Veranstaltungen wie zum Beispiel
Elternabende,
Gottesdienste zum Kindertagesstättenjahr,
Feste
und Feiern
Noch
ein Hinweis:
Für mitgebrachtes Spielzeug und verschmutzte, zerrissene 
Kleidung oder sonstige Sachen (Brillen, Taschen, Spangen)
können wir keine Haftung übernehmen. Bitte kleiden Sie Ihr
Kind so, dass es sich auch schmutzig machen darf, etwa
beim Malen, Kneten oder auch draußen im Garten. Bitte
kennzeichnen Sie Kleidung, Taschen, Dosen, und so weiter.
Denken Sie bitte daran, dass spitze und scharfe Gegenstände,
sowie Schieß- und Kriegsspielzeug auf keinen Fall in die
Kindertagesstätte gehören.
Darüber
hinaus sind im Landesgesetz über die Tageseinrichtung
für Kinder (GTK) folgende Regelungen über die Mitwirkung der
Eltern in den aufgeführten drei Gremien wie folgt fest-
geschrieben:
Elternrat
und Elternversammlung
Die
Eltern wählen einmal jährlich zu Beginn des Kindertagesstätten-
jahres (nach den Schul-Sommerferien) in der Elternversammlung
für jede Gruppe eine/n Elternvertreter/in und eine/n
Stellvertreter/in, die als Elternrat insbesondere die Aufgabe
haben, „das Interesse der Erziehungsberechtigten für die
Arbeit
des Kindergartens zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen
den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und
den in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräften sowie
den
sonst zuständigen Behörden zu fördern.“
Der
Elternrat wird vom Träger über alle wesentlichen Fragen, 
die die Einrichtung betreffen, informiert. Er ist bei Einstellungen
und bei Kündigungen von pädagogischem Personal vom Träger
anzuhören. Er soll mindestens dreimal jährlich tagen.
(vgl. GTK §6)
Rat
der Tageseinrichtung
Der
Elternrat bildet mit den Vertreter/innen des Trägers 
(Pfarrerin / Presbyter/in), einer Gruppenleiterin und der Leiterin
der Einrichtung den Rat der Tageseinrichtung. Er dient u.a. der
Verständigung der verschiedenen Interessengruppen (Eltern,
Erzieher/innen und Träger) über die Grundsätze der Erziehungs-
und Bildungsarbeit, über die Aufnahmerichtlinien und über
die
Ausstattung der Einrichtung. Der Rat tagt mindestens dreimal
im Kindertagesstättenjahr, oder auf Antrag eines seiner Mitglieder.
(GTK §7)
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