Gesundheitsvorsorge
 
Bescheinigungen vor der Aufnahme:
Spätestens am ersten Tag des Besuchs in der Tages-
einrichtung legen Sie uns bitte das Untersuchungsheft
Ihres Kindes vor.
Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind
frei ist von ansteckenden Krankheiten benötigen wir
nicht.

Allgemeine Untersuchungen:
Die Landesgesetze sehen für alle Kindertagesstätten-
kinder eine jährliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung
des allgemeinen Gesundheitszustandes und einmal
jährlich eine Zahnuntersuchung vor. Die Termine
werden wir Ihnen rechtzeitig bekannt geben. Wir
halten es für wichtig, dass ein Elternteil bei der
allgemeinen Gesundheitsuntersuchung mit dabei ist.
Anzeige von ansteckenden Krankheiten:
Eltern sind nach dem Bundesseuchengesetz verpflichtet, schwerwiegende Infektionskrankheiten
(zum Beispiel Windpocken, Scharlach, Masern, Röteln, Läuse) ihres Kindes oder eines anderen
Familienangehörigen unverzüglich bei der Tageseinrichtung zu melden.

Ihr Kind (bzw. auch das Geschwisterkind) darf in so einem Falle die Tageseinrichtung nicht
besuchen - auch wenn es selbst nicht erkennbar krank ist.

Bitte bringen Sie uns ein ärztliches Attest mit, wenn Ihr Kind bzw. das Geschwisterkind die Kinder-
tagesstätte wieder besuchen darf. Wir benötigen diese Unterlage insbesondere nach Masern,
Scharlach, Windpocken, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung und ähnlich
schweren Krankheiten. Nach Kopflausbefall muss das Kind auf jeden Fall auch nach der Entlausung
noch eine ganze Woche zu Hause bleiben.

Versorgung mit Medikamenten:
Es ist den Erzieherinnen gesetzlich verboten, den Kindern Medikamente zu geben oder diese in der
Einrichtung aufzubewahren!