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| Gesundheitsvorsorge |
| Bescheinigungen
vor der Aufnahme: Spätestens am ersten Tag des Besuchs in der Tages- einrichtung legen Sie uns bitte das Untersuchungsheft Ihres Kindes vor. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten benötigen wir nicht. Allgemeine Untersuchungen: Die Landesgesetze sehen für alle Kindertagesstätten- kinder eine jährliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung des allgemeinen Gesundheitszustandes und einmal jährlich eine Zahnuntersuchung vor. Die Termine werden wir Ihnen rechtzeitig bekannt geben. Wir halten es für wichtig, dass ein Elternteil bei der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung mit dabei ist. |

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von ansteckenden Krankheiten: Eltern sind nach dem Bundesseuchengesetz verpflichtet, schwerwiegende Infektionskrankheiten (zum Beispiel Windpocken, Scharlach, Masern, Röteln, Läuse) ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen unverzüglich bei der Tageseinrichtung zu melden. Ihr Kind (bzw. auch das Geschwisterkind) darf in so einem Falle die Tageseinrichtung nicht besuchen - auch wenn es selbst nicht erkennbar krank ist. Bitte
bringen Sie uns ein ärztliches Attest mit, wenn Ihr Kind bzw. das
Geschwisterkind die Kinder- Versorgung
mit Medikamenten: |