Der
Rahmen für unsere pädagogische Arbeit wird
im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik
Deutschland (Kinder- und Jugendhilfegesetz
KJHG) im Teil VIII beschrieben:
„...
In Tagesstätten und anderen Einrichtungen,
in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder
ganztags aufhalten..., soll die Entwicklung des
Kindes zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert
werden.... die Aufgabe umfasst die Betreuung,
Bildung und Erziehung des Kindes....“
Dieser
Auftrag kann nur durch eine enge,
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der
Kindertagesstätte und dem Elternhaus erfüllt
werden.
Wir möchten Sie als Eltern zur aktiven Mitarbeit
im Elternrat und im Rat der Tageseinrichtung
ermutigen und einladen. Nutzen Sie bitte das
Gesprächsangebot der Erzieherinnen für Beratung
über Fragen zur Erziehung und besonders zum
Austausch über Beobachtungen zum Verhalten
Ihres Kindes.
Darum
bitten wir Sie, liebe Eltern und Erziehungs-
berechtigten, regelmäßig an allen Elternabenden
und sonstigen Veranstaltungen der Kindertages-
stätte teilzunehmen.
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