Aufsicht

 

Hin- und Rückweg:
Für die erforderliche Aufsicht auf dem Weg zwischen Elternhaus und Tageseinrichtung sind Sie
als Eltern selbst verantwortlich. Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sind den Anforder-
ungen und Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen.

In der Tageseinrichtung:
In der Tageseinrichtung, auf dem Grundstück und auf dem Weg zur Kirche und zurück tragen

während der Öffnungszeiten die Erzieher/innen die Aufsichtsverantwortung.
Wenn (während und außerhalb der Öffnungszeiten) Veranstaltungen in der Tageseinrichtung
stattfinden, an denen Sie als Eltern beteiligt sind, liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen.

Begleitung beim Bringen und Abholen:
Ihr Kind sollte von Ihnen zu Beginn des Kindertagesstättentages einer Erzieherin direkt übergeben
werden. Kann Ihr Kind einmal ausnahmsweise nicht von Ihnen abgeholt werden, müssen Sie uns
rechtzeitig vorher mitteilen, wer das Kind in Ihrem Auftrag in Empfang nehmen darf. Diese Person
sollte uns persönlich bekannt sein.

Entschuldigung für Fehlzeiten:
Sie sind verpflichtet, jedes Fehlen Ihres Kindes
umgehend der Tageseinrichtung zu melden.
Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an.