Hin-
und Rückweg:
Für die erforderliche Aufsicht auf dem Weg zwischen Elternhaus
und Tageseinrichtung sind Sie
als Eltern selbst verantwortlich. Kinder im Alter von drei bis sechs
Jahren sind den Anforder-
ungen und Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen.
In
der Tageseinrichtung:
In der Tageseinrichtung, auf dem Grundstück und auf dem Weg zur
Kirche und zurück tragen
während der Öffnungszeiten die Erzieher/innen die Aufsichtsverantwortung.
Wenn (während und außerhalb der Öffnungszeiten) Veranstaltungen
in der Tageseinrichtung
stattfinden, an denen Sie als Eltern beteiligt sind, liegt die Aufsichtspflicht
bei Ihnen.
Begleitung
beim Bringen und Abholen:
Ihr Kind sollte von Ihnen zu Beginn des Kindertagesstättentages
einer Erzieherin direkt übergeben
werden. Kann Ihr Kind einmal ausnahmsweise nicht von Ihnen abgeholt
werden, müssen Sie uns
rechtzeitig vorher mitteilen, wer das Kind in Ihrem Auftrag in Empfang
nehmen darf. Diese Person
sollte uns persönlich bekannt sein.
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