Aufnahme von Kindern
 
In die Tagesstätte für Kinder werden Kinder vom
vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Beginn der
Schulpflicht (in der Regel bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr) aufgenommen.

Die Grundsätze, nach denen über die Aufnahme der
Kinder entschieden wird, werden im Rat der
Tageseinrichtung zwischen den Vertretern von
Träger, Leitung und Eltern vereinbart.