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| Aufnahme von Kindern |
| In
die Tagesstätte für Kinder werden Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht (in der Regel bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) aufgenommen. Die Grundsätze, nach denen über die Aufnahme der Kinder entschieden wird, werden im Rat der Tageseinrichtung zwischen den Vertretern von Träger, Leitung und Eltern vereinbart. |