Das
normale Ende der Kindertagesstättenzeit
Soll
Ihr Kind die Tageseinrichtung nicht mehr besuchen,
müssen Sie den Aufnahmevertrag schriftlich kündigen. Der
Vertrag ist kündbar mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende.
Bei schulpflichtig werdenden Kindern endet der Vertrag am
31. Juli des jeweiligen Einschulungsjahres, ohne dass es der
Kündigung bedarf.
Verlust des Platzes ohne Kündigung
Wenn
ein Kind länger als 14 Tage unentschuldigt fehlt, erlischt
der vertragliche Anspruch auf den Platz in der Kindertages-
stätte. Dann kann im Interesse wartender Kinder nach den
vorliegenden Anmeldungen über diesen Platz verfügt werden.
Kündigung des Platzes durch den Träger
Vertragskündigung
durch die Kirchengemeinde als Trägerin ist 
bei Verstoß gegen die Bestimmungen des Aufnahmevertrages
und / oder gegen Regeln dieser Ordnung möglich.
Eine
Vertragskündigung unsererseits ist u.a. auch dann möglich,
-
wenn Ihr Kind trotz schriftlicher Mahnung und dem Hinweis 
auf eine mögliche
Kündigung unentschuldigt länger als
14 Tage ununterbrochen
fehlt oder wenn unentschuldigtes
Fernbleiben mehrfach
zu schriftlichen Mahnungen und Hin-
weisen auf eine
mögliche Kündigung geführt hat.
-
wenn Ihr Kind entsprechend dem Auftrag der Tagesein-
richtung gemäß
den Landesgesetzen nicht hinreichend
gefördert
werden kann; z.B. bei bestimmten therapeutischen
Notwendigkeiten,
die unsere Einrichtung nicht hat, um eine
chronische Erkrankung,
eine Entwicklungsverzögerung oder
andere Behinderungen
aufzufangen, zu behandeln oder zu
heilen.
-
wenn Sie als Eltern entgegen den vor Vertragsabschluß
bekannt gemachten
Zielen des Trägers trotz schriftlicher
Mahnung und Hinweisen
auf eine mögliche Kündigung der
Arbeit der Tageseinrichtung
entgegen wirken.
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