Abmeldung
 

Das normale Ende der Kindertagesstättenzeit
Soll Ihr Kind die Tageseinrichtung nicht mehr besuchen,
müssen Sie den Aufnahmevertrag schriftlich kündigen. Der
Vertrag ist kündbar mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende.

Bei schulpflichtig werdenden Kindern endet der Vertrag am
31. Juli des jeweiligen Einschulungsjahres, ohne dass es der
Kündigung bedarf.


Verlust des Platzes ohne Kündigung
Wenn ein Kind länger als 14 Tage unentschuldigt fehlt, erlischt
der vertragliche Anspruch auf den Platz in der Kindertages-
stätte. Dann kann im Interesse wartender Kinder nach den
vorliegenden Anmeldungen über diesen Platz verfügt werden.


Kündigung des Platzes durch den Träger
Vertragskündigung durch die Kirchengemeinde als Trägerin ist
bei Verstoß gegen die Bestimmungen des Aufnahmevertrages
und / oder gegen Regeln dieser Ordnung möglich.

Eine Vertragskündigung unsererseits ist u.a. auch dann möglich,
- wenn Ihr Kind trotz schriftlicher Mahnung und dem Hinweis
auf eine mögliche Kündigung unentschuldigt länger als
14 Tage ununterbrochen fehlt oder wenn unentschuldigtes
Fernbleiben mehrfach zu schriftlichen Mahnungen und Hin-
weisen auf eine mögliche Kündigung geführt hat.

- wenn Ihr Kind entsprechend dem Auftrag der Tagesein-
richtung gemäß den Landesgesetzen nicht hinreichend
gefördert werden kann; z.B. bei bestimmten therapeutischen
Notwendigkeiten, die unsere Einrichtung nicht hat, um eine
chronische Erkrankung, eine Entwicklungsverzögerung oder
andere Behinderungen aufzufangen, zu behandeln oder zu
heilen.

- wenn Sie als Eltern entgegen den vor Vertragsabschluß
bekannt gemachten Zielen des Trägers trotz schriftlicher
Mahnung und Hinweisen auf eine mögliche Kündigung der
Arbeit der Tageseinrichtung entgegen wirken.